Es gibt für ganz Belgien einen Kassationshof.
Dieser Gerichtshof erkennt nicht über die Sache selbst.
Article 147 de la Consitution
Bei der Kassationsbeschwerde handelt es sich um ein besonderes Verfahren, das dem Kassationshof ausschließlich erlaubt zu prüfen, ob eine in letzter Instanz ergangene richterliche Entscheidung (nach Erschöpfen der ordentlichen Rekurse des Einspruchs und der Berufung) gegen das Gesetz oder eine Rechtsregel verstößt.
Er ordnet gegebenenfalls nach Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die Verweisung der Angelegenheit an einen anderen Gerichtshof oder an ein anderes Gericht zwecks Neubeurteilung der Sache zum Grunde an (Verweisung nach Kassation).
Der Kassationshof ist mit der Überwachung und Koordinierung der Rechtsanwendung beauftragt. Mit einer Kassationsbeschwerde befasst, beurteilt er die Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidungen und spricht sich nicht zum Sachverhalt des Prozesses aus.
Den Vorsitz des Kassationshofes führt ein Erster Präsident. Der Hof ist desweiteren zusammengesetzt aus einem Präsidenten, sechs Sektionspräsidenten und zweiundzwanzig Gerichtsräten.
Der Hof hat drei Kammern
Jede Kammer ist in eine französischsprachige und eine niederländischsprachige Sektion aufgeteilt. In der Regel besteht eine Kammer aus fünf Mitgliedern. Für einfache Angelegenheiten genügen drei Mitglieder. In der Plenarsitzung ist die Kammer aus neun Mitgliedern zusammengestellt. Eine solche Kammer tagt in Grundsatzfragen, wenn es im Sinne der Einheitlichkeit der Rechtsprechung wichtig ist, mit Gerichtsräten beider Sektionen der betreffenden Kammer zu entscheiden.
Wenn der Hof in vereinigten Kammern tagt, ist er grundsätzlich aus allen seinen Mitgliedern zusammengestellt. Diese müssen allerdings eine ungerade Zahl bilden. Er besteht aus mindestens elf Mitgliedern.
Die Generalanwaltschaft beim Kassationshof wird durch den Generalprokurator geleitet. Sie besteht außerdem aus einem Ersten Generalanwalt und dreizehn Generalanwälten.
Die
Generalanwaltschaft wird vom Hof in allen Angelegenheiten angehört. Sie kümmert
sich, unter der Leitung des Generalprokurators, um die Veröffentlichung der
Entscheide und Schriftsätze in der „Pasicrisie“, den „Arresten“ und auf
„Juportal“. Jedes Jahr verfasst der Generalprokurator einen Bericht zum
Zustand der Gesetzgebung, der für das mit der legislativen Nachverfolgung und
mit Gesetz vom 25. April 2007 ins Leben gerufene parlamentarische Komitee
bestimmt ist. Dieser Bericht beinhaltet eine Aufstellung derjenigen Gesetze,
bei deren Anwendung oder Interpretation die Gerichtshöfen und Gerichte im
vorhergehenden Jahr auf Schwierigkeiten gestoßen sind.
Seit 1998 stehen dem Hof qualifizierte juristische Mitarbeiter bei. Es handelt es sich hierbei um die Referendare beim Kassationshof. Gemäß Artikel 135bis, Absatz 3, des Gerichtsgesetzbuches bereiten die Referendare die Arbeit der Gerichtsräte und Generalanwälte vor. Das bedeutet, dass die Referendare für einen Teil der dem Hof unterbreiteten Angelegenheiten (insbesondere im Bereich des Zivil- und Fiskalrechts) juristische Studien verfassen, in denen sie im Detail die im Memorandum aufgeworfenen Fragen in rechtlicher Hinsicht und auf Grundlage einer soliden Dokumentation analysieren. Die Referendare sind ernannte Mitarbeiter, die ein Bestandteil der Organisation des Hofes sind.
Kader und Zusammensetzung der Equipe der Referendare zum 31. Dezember 2022 (PDF) Brochure Vorstellung der Funktion des referendare Zeugnis zweier Referendare Die delegierten Magistrate beschäftigen sich mit Studien und Recherchen, die für die Magistrate des Sitzes und der Generalanwaltschaft bestimmt sind. Sie kümmern sich um die Dokumentation und die wissenschaftliche Vorbereitung der Akte auf der Grundlage von Notizen und Studien.
Zum Kassationshof delegierte Magistrate zum 31. Dezember 2022 (PDF) Der administrative Verlauf der Akten wird durch die Kanzlei des Hofes wahrgenommen, die vom Chefgreffier geleitet wird.
Die Staatsanwaltschaft wird von einem Generalsekretär geleitet, dem ein Abteilungsleiter zur Seite steht. Dieses Sekretariat übernimmt sowohl das eigentliche Sekretariat des Staatsanwalts als Leiter der Staatsanwaltschaft als auch alle ihm durch das Gerichtsgesetzbuch zugewiesenen Aufgaben, die hauptsächlich darin bestehen, die Staatsanwälte bei der Verwaltung der ihnen anvertrauten Akten zu unterstützen.
Der support-service soll ein qualitativ hochwertiges Kompetenzzentrum sein, das dem Kassationsgericht umfassende Unterstützung bieten soll.
Zusammensetzung des support-service per 31.10.2023 (PDF)