Die Kanzlei des Hofes ist an jedem Werktag von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr öffentlich zugänglich (Art. 1 RD vom 10. August 2001).
Das Sekretariat der Generalanwaltschaft ist werktags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr telefonisch berreichbar.
Die Sitzungen beginnen um 9.30 Uhr wenn nicht anders angegeben.
Sollte der Hof seinen Entscheid nach den Öffnungszeiten der Kanzlei verkünden, können die Parteien oder ihre Rechtsbeistände vor 17.00 Uhr das Sekretariat der Generalanwaltschaft bitten, über den Inhalt des Entscheids durch den Vertreter der Generalanwaltschaft unterrichtet zu werden.
Wenn Sie eine Frage zu einem laufenden Verfahren vor dem Gericht haben, können Sie die Liste der anhängigen Fälle unter dem Abschnitt „Laufende Verfahren“ einsehen oder das Sekretariat des Kassationsgerichts kontaktieren und Ihre Frage sowie möglichst folgende Angaben machen: das Datum der Kassationsbeschwerde, die beteiligten Parteien, das Datum und die Nummer des Akts der angefochtenen Entscheidung sowie das Gericht, das diese erlassen hat. Wenn Ihre Frage das Staatsanwaltamt beim Kassationsgericht betrifft, können Sie es direkt kontaktieren und die genannten Angaben angeben.
Es ist ratsam, die Datenbank der Justizbehörde, Juportal, zu konsultieren. Falls die Entscheidung nicht in der Datenbank aufgeführt ist, können Sie beim Gericht (oder beim Obersten Gerichtshof) eine Kopie des Urteils anfordern. Aus Datenschutzgründen kann das Gericht jedoch entscheiden, Ihre Anfrage nicht zu bearbeiten.
Sie können einen Anwalt über die Website der Anwälte beim Obersten Gerichtshof, die Website der niederländischsprachigen Anwaltskammer und die Website der französisch- und deutschsprachigen Anwaltskammern kontaktieren.
Wenn Sie eine allgemeine Beschwerde über die Arbeitsweise der Gerichte und Staatsanwaltschaften haben, können Sie eine Beschwerde beim Höchsten Justizrat einreichen. Weitere Informationen zur Einreichung von Beschwerden beim Höchsten Justizrat finden Sie unter www.hrj.be.